Kosten

Die Abrechnung der entstehenden Rechtsanwaltsgebühren erfolgt grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Darüber hinaus können in bestimmten Fällen auch Honorarvereinbarungen getroffen werden. Ich werde Ihnen auf Wunsch einen Überblick über die voraussichtlich entstehenden Gebühren geben, bitte jedoch um Verständnis, dass dies nur in begrenztem Umfang möglich ist, da der Gang des Verfahrens, Gebühren auslösende Tatbestände sowie der anfallende Aufwand nicht vorhersehbar sind.

Rechtsschutzversichert ??
Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung ist, dass das jeweilige Rechtsproblem vom Versicherungsschutz erfasst ist. Es ist hilfreich, wenn Sie dies bei Ihrer Rechtsschutzversicherung vorab erfragen. Gerade im Sozialrecht tritt die Rechtsschutzversicherung mitunter nur bzw. erst bei gerichtlichen Auseinandersetzungen ein. Beachten Sie bitte auch, dass viele Versicherungsverträge auch eine Selbstbeteiligung vorsehen.

Beratung:
Bleibt es bei einer Beratung, so richten sich die Kosten hierfür nach Zeit und Aufwand. Wir werden vor dem Beratungsgespräch hierzu eine Vereinbarung treffen. Mündet die Beratung in ein Mandat für eine gerichtliche oder außergerichtliche Vertretung, so ist die Erstberatung kostenfrei.

Bei Bedürftigkeit besteht die Möglichkeit, für die anwaltliche Beratung und ggf. außergerichtliche Vertretung einen Berechtigungsschein (Beratungshilfe) vom zuständigen Amtsgericht zu erhalten. Dieser Berechtigungsschein wird Ihnen auf Antrag von dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht ausgestellt. Bringen Sie den Berechtigungsschein bitte zum vereinbarten Beratungstermin mit.

gerichtliche Vertretung:
In gerichtlichen Verfahren kann bei Bedürftigkeit vom Gericht, bei dem das Verfahren geführt werden soll, Prozesskostenhilfe (PKH) gewährt werden. Das Gericht prüft hierbei auch, ob Erfolgsaussichten bestehen.

Beachten Sie bitte auch, dass unter Umständen auch Gerichtskosten anfallen.
Sozialgerichtliche Verfahren sind für Versicherte grundsätzlich kostenfrei.

Die Formulare für die Beratungs- und Prozesskostenhilfe finden Sie unter "Downloads", des gleichen die Möglichkeit der Suche nach dem zuständigen Gericht oder der zuständigen Behörde.