Beamtenrecht

Ich berate und vertrete Beamte des Landes Brandenburg sowie des Bundes gegenüber ihrem Dienstherrn u.a. auf folgenden Gebieten:
  • Beihilfe
  • Dienstunfall
  • Versetzungen und Umsetzungen
  • Besoldung und Ruhegehalt
  • Beurteilungen
  • Beförderungen
  • Disziplinarverfahren
Zum Besprechungstermin bringen Sie bitte folgende Unterlagen
(sofern vorhanden) mit:
  • Ihre Ernennungsurkunde sowie dazugehörigen Bescheid
  • Ihren Antrag
  • Bescheid
  • Ihren Widerspruch bzw. Einspruch
  • Widerspruchsbescheid
  • bei Entzug von Leistungen den ursprünglichen Bewilligungsbescheid
  • die letzten 3 Bezügemitteilungen
  • medizinische Unterlagen (Befundberichte, Reha-Entlassungsberichte, Gutachten etc.)
  • Ihre Beurteilung (sowie die vorausgehende Beurteilung)

  • den aktuellen Versicherungsschein Ihrer Rechtsschutzversicherung
    (es hat sich als hilfreich herausgestellt, wenn Sie vorher bereits bei Ihrer RS-Vers. anrufen und sich nach einer möglichen Kostenübernahme erkundigen. Beachten Sie bitte auch, dass viele RS-Vers. eine Selbstbeteiligung vorsehen.)

  • bei Bedürftigkeit und soweit Sie keine anderweitige Kostenübernahme erhalten (z.B. durch Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder RS-Vers.) einen Beratungshilfeschein des zuständigen Amtsgerichts

Achtung!
Gegen einen Bescheid muss innerhalb eines Monats der Widerspruch bzw. Einspruch erhoben werden. Gegen einen Widerspruchsbescheid bzw. eine Einspruchsentscheidung muss innerhalb eines Monats die Klage erhoben werden.