Sozialrecht |
Ich berate und vertrete Arbeitnehmer und Versicherte gegenüber Sozialversicherungsträgern u.a. auf folgenden Gebieten: Krankenversicherungsrecht z. B. wegen Kostenübernahme für Behandlungen, Heil- und Hilfsmittel oder Krankengeld Pflegeversicherungsrecht z. B. wegen Pflegegeld oder Einstufung in eine Pflegestufe Arbeitsförderungsrecht z. B. wegen Sperrzeiten, Rückforderungen oder Anspruchsdauer bei Arbeitslosengeld, Leistungen zur Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie der Arbeitsaufnahme, Insolvenzgeld Unfallversicherungsrecht z. B. wegen Anerkennung als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit sowie bei Streitigkeiten über Anspruch, Dauer und Höhe von Leistungen wie Verletztengeld oder -rente Rentenversicherungsrecht z. B. wegen Gewährung von Erwerbs-, Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente, sowie Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben, Renten aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen Schwerbehindertenrecht z.B. wegen Anerkennung oder Entzug der Schwerbehinderteneigenschaft sowie von Merkzeichen Grundsicherungsleistungen z.B. Anspruch auf ALG II, Grundsicherung im Alter bzw. Sozialhilfe, Entzug von Leistungen, Rückforderungen, Höhe der Kosten für Unterkunft und Heizung, Einkommensanrechnung angrenzende Rechtsgebiete wie z.B. Wohngeld, Kindergeld, BAFöG z.B. wegen Entzug der Leistungen und Rückforderung Zum Besprechungstermin bringen Sie bitte folgende Unterlagen (sofern vorhanden) mit:
Achtung! Gegen einen Bescheid muss innerhalb eines Monats der Widerspruch bzw. Einspruch erhoben werden. Gegen den Widerspruchsbescheid muss innerhalb eines Monats die Klage erhoben werden. |