Arbeitsrecht

Ich vertrete und berate Arbeitnehmer, Auszubildende sowie Betriebs- und Personalräte gerichtlich und außergerichtlich.
Mitunter können bei rechtzeitigem Tätigwerden bereits im Vorfeld Konflikte vermieden werden, ohne dass eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich wird. Deshalb ist eine frühzeitige Beratung immer in Ihrem Interesse.

Sie können sich bei folgenden Problemen an mich wenden:
  • Kündigung und Änderungskündigung
  • besonderer Kündigungsschutz (z.B. Mutterschutz, Schwerbehinderung)
  • Befristung von Arbeitsverträgen
  • Änderungs- und Aufhebungsverträge
  • Abfindungen
  • Entgeltforderungen (Mindestlohn, Tariflohn, Zuschläge, Urlaubs- und Weihnachtsgeld)
  • Urlaubsgewährung und Urlaubsabgeltung
  • Zeugnisstreitigkeiten
  • Betriebsübergang
  • Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst
  • Probleme im Ausbildungsverhältnis sowie dessen Beendigung
  • Beratung und Vertretung von Betriebs- und Personalräten (u.a. Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte, Vertretung in Beschlussverfahren und in Einigungsstellen)
  • und allen anderen arbeitsrechtlichen Fragen. 

 Zum Besprechungstermin bringen Sie bitte folgende Unterlagen (sofern vorhanden) mit:
  • Kündigung
  • sämtliche Arbeitsverträge und Änderungsverträge bzw. Ausbildungsvertrag
  • Lohn-/Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate sowie des streitigen Zeitraums
  • ggf. Tarifvertrag
  • ggf. Sozialplan

  • den aktuellen Versicherungsschein Ihrer Rechtsschutzversicherung
    (es hat sich als hilfreich herausgestellt, wenn Sie vorher bereits bei Ihrer RS-Vers. anrufen und sich nach einer möglichen Kostenübernahme erkundigen. Beachten Sie bitte auch, dass viele RS-Vers. eine Selbstbeteiligung vorsehen.)

  • bei Bedürftigkeit und soweit Sie keine anderweitige Kostenübernahme erhalten (z.B. durch Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder RS-Vers.) einen Beratungshilfeschein des zuständigen Amtsgerichts

Achtung!
Bei einer Kündigung muss innerhalb von 3 Wochen die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Bei anderen Forderungen, wie bei Entgelt, bestehen oft kurze Verfallsfristen, die sich aus dem AV oder TV ergeben, und die nicht überschritten werden dürfen.